Schengen-Visum: Ist eine Krankenversicherung vorgeschrieben?

Für ein Schengen-Visum verlangt die EU in der Regel eine Reisekrankenversicherung. Die Anforderungen ergeben sich aus dem EU-Visakodex (Verordnung (EG) Nr. 810/2009, Artikel 15).

Die wichtigsten Vorgaben

  • Deckungssumme: mindestens 30.000 € (bzw. Gegenwert in Landeswährung).
  • Gültigkeit: im gesamten Schengen-Raum.
  • Zeitraum: für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts.
  • Leistungen: medizinisch notwendige Versorgung einschließlich Notfallbehandlung und Rücktransport (medizinische Repatriierung).
  • Nachweise: eine Versicherungsbestätigung für das Visumverfahren.

Wen betrifft das?

Vor allem Personen, die für einen kurzen Aufenthalt (bis 90 Tage) ein Schengen-Visum beantragen – etwa Besuchs-, Touristen- oder Geschäftsreisen. Welche Nachweise im Einzelfall verlangt werden, gibt die zuständige Auslandsvertretung vor.

Worauf bei der Auswahl achten

  • Versicherungsbeginn vor bzw. zum Einreisetag, Ende frühestens zum Ausreisetermin.
  • Gültigkeit für den gesamten Schengen-Raum, nicht nur einzelne Länder.
  • Exakte Angaben von Namen, Zeitraum und Deckungssumme in der Bestätigung.
  • Bei mehrfachen Einreisen müssen alle Aufenthalte abgedeckt sein.

Häufige Fragen

Reichen 30.000 €? Die Verordnung nennt mindestens 30.000 € – die Merkblätter der Auslandsvertretung können Details vorgeben. Gilt sie automatisch für die Familie? In der Regel braucht jede Person einen eigenen Nachweis. Was kostet sie? Kurzzeitpolicen sind meist günstig; der Preis hängt von Alter, Dauer und Anbieter ab. Was passiert ohne Versicherung? Fehlt der Nachweis, kann das Visum abgelehnt werden.

Hinweis: Diese Seite ist allgemeine Information und keine Beratung oder Einzelfall-Empfehlung. Maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Behörde.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex), Artikel 15
  • Informationen der zuständigen Auslandsvertretungen
  • Europäische Kommission

Stand: Oktober 2026

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Einzelfallberatung. Angaben ohne Gewähr. Haftungsausschluss

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