Schengen-Visum: Ist eine Krankenversicherung vorgeschrieben?
Für ein Schengen-Visum verlangt die EU in der Regel eine Reisekrankenversicherung. Die Anforderungen ergeben sich aus dem EU-Visakodex (Verordnung (EG) Nr. 810/2009, Artikel 15).
Die wichtigsten Vorgaben
- Deckungssumme: mindestens 30.000 € (bzw. Gegenwert in Landeswährung).
- Gültigkeit: im gesamten Schengen-Raum.
- Zeitraum: für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts.
- Leistungen: medizinisch notwendige Versorgung einschließlich Notfallbehandlung und Rücktransport (medizinische Repatriierung).
- Nachweise: eine Versicherungsbestätigung für das Visumverfahren.
Wen betrifft das?
Vor allem Personen, die für einen kurzen Aufenthalt (bis 90 Tage) ein Schengen-Visum beantragen – etwa Besuchs-, Touristen- oder Geschäftsreisen. Welche Nachweise im Einzelfall verlangt werden, gibt die zuständige Auslandsvertretung vor.
Worauf bei der Auswahl achten
- Versicherungsbeginn vor bzw. zum Einreisetag, Ende frühestens zum Ausreisetermin.
- Gültigkeit für den gesamten Schengen-Raum, nicht nur einzelne Länder.
- Exakte Angaben von Namen, Zeitraum und Deckungssumme in der Bestätigung.
- Bei mehrfachen Einreisen müssen alle Aufenthalte abgedeckt sein.
Häufige Fragen
Reichen 30.000 €? Die Verordnung nennt mindestens 30.000 € – die Merkblätter der Auslandsvertretung können Details vorgeben. Gilt sie automatisch für die Familie? In der Regel braucht jede Person einen eigenen Nachweis. Was kostet sie? Kurzzeitpolicen sind meist günstig; der Preis hängt von Alter, Dauer und Anbieter ab. Was passiert ohne Versicherung? Fehlt der Nachweis, kann das Visum abgelehnt werden.
Hinweis: Diese Seite ist allgemeine Information und keine Beratung oder Einzelfall-Empfehlung. Maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Behörde.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex), Artikel 15
- Informationen der zuständigen Auslandsvertretungen
- Europäische Kommission
Stand: Oktober 2026