Reiserücktritt: Wann zahlt die Versicherung – und wann nicht?

Eine Reiserücktritt-Versicherung erstattet die Stornokosten, wenn du eine gebuchte Reise vor Antritt nicht antreten kannst – aber nur bei vertraglich vereinbarten Gründen und nur, wenn die Versicherung vor dem Eintritt des Grundes abgeschlossen wurde. Sie ist keine "Ich will doch nicht mehr"-Versicherung.

Was ist versichert – und was nicht?

Versichert sind typischerweise unerwartete, nach Abschluss eintretende Ereignisse:

  • schwere Erkrankung von dir, mitreisenden Personen oder nahen Angehörigen
  • Schwangerschaft (je nach Tarif und Zeitpunkt)
  • Tod naher Angehöriger
  • erhebliche Schäden am eigenen Eigentum (z. B. Wohnungsbrand)
  • je nach Tarif: unverschuldeter Jobverlust, Impfunverträglichkeit

Nicht versichert sind dagegen:

  • "keine Lust", bloße Unsicherheit, Angst ohne ärztliche Grundlage
  • Umstände, die beim Abschluss bereits bekannt oder absehbar waren
  • ein Abschluss erst nach Eintritt des Grundes
  • je nach Tarif: chronische oder vorbestehende Erkrankungen

Reiserücktritt vs. Reiseabbruch

  • Reiserücktritt: du trittst die Reise gar nicht an → Erstattung der Stornokosten.
  • Reiseabbruch: du brichst eine begonnene Reise ab → Erstattung nicht genutzter Leistungen und ggf. Mehrkosten der Rückreise.

Viele Policen kombinieren beides – prüfe, ob der Baustein "Abbruch" enthalten ist.

Wie hoch ist die Erstattung?

  • Meist werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten erstattet, oft bis zu einer Höchstgrenze.
  • Eine Selbstbeteiligung pro Person/Reise ist verbreitet (z. B. 20–50 €).
  • Bei Jahres-Policen gilt ein Höchstbetrag pro Jahr.

Beispiel (schematisch)

Reise 1.500 €, Storno vier Wochen vor Abflug = 40 % = 600 €. Deckt die Police die Stornokosten, trägt die Versicherung bis zu 600 € (ggf. abzüglich Selbstbeteiligung).

Worauf beim Vergleich achten

  • Pro-Reise- oder Jahrespolice?
  • Ist Reiseabbruch enthalten?
  • Deckungshöhe und Selbstbeteiligung
  • Karenz-/Wartezeiten nach Abschluss
  • ausgeschlossene Vorerkrankungen
  • welche Nachweise verlangt werden (Attest, Rechnung)

Häufige Fehler

  • zu spät abschließen
  • Fristen bei Teilzahlungen übersehen
  • kein ärztliches Attest besorgen
  • Doppelversicherung über Kreditkarte und separate Police

FAQ

Zahlt sie bei Krankheit im Ausland? Der Reiserücktritt greift vor Reiseantritt; während der Reise greift die Auslandskrankenversicherung. Zahlt sie, wenn ich einfach nicht fliegen will? Nein, reine "Lust"-Entscheidungen sind nicht versichert. Zahlt sie bei Streik? Oft nur, wenn du selbst betroffen bist und eine Umbuchung unzumutbar ist – Bedingungen prüfen.

Hinweis: Diese Seite ist allgemeine Information und keine Beratung oder Einzelfall-Empfehlung. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.

Quellen

  • Produktbedingungen des jeweiligen Versicherers
  • Verbraucherzentralen

Stand: Oktober 2026

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Einzelfallberatung. Angaben ohne Gewähr. Haftungsausschluss

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