Reiserücktritt: Wann zahlt die Versicherung – und wann nicht?
Eine Reiserücktritt-Versicherung erstattet die Stornokosten, wenn du eine gebuchte Reise vor Antritt nicht antreten kannst – aber nur bei vertraglich vereinbarten Gründen und nur, wenn die Versicherung vor dem Eintritt des Grundes abgeschlossen wurde. Sie ist keine "Ich will doch nicht mehr"-Versicherung.
Was ist versichert – und was nicht?
Versichert sind typischerweise unerwartete, nach Abschluss eintretende Ereignisse:
- schwere Erkrankung von dir, mitreisenden Personen oder nahen Angehörigen
- Schwangerschaft (je nach Tarif und Zeitpunkt)
- Tod naher Angehöriger
- erhebliche Schäden am eigenen Eigentum (z. B. Wohnungsbrand)
- je nach Tarif: unverschuldeter Jobverlust, Impfunverträglichkeit
Nicht versichert sind dagegen:
- "keine Lust", bloße Unsicherheit, Angst ohne ärztliche Grundlage
- Umstände, die beim Abschluss bereits bekannt oder absehbar waren
- ein Abschluss erst nach Eintritt des Grundes
- je nach Tarif: chronische oder vorbestehende Erkrankungen
Reiserücktritt vs. Reiseabbruch
- Reiserücktritt: du trittst die Reise gar nicht an → Erstattung der Stornokosten.
- Reiseabbruch: du brichst eine begonnene Reise ab → Erstattung nicht genutzter Leistungen und ggf. Mehrkosten der Rückreise.
Viele Policen kombinieren beides – prüfe, ob der Baustein "Abbruch" enthalten ist.
Wie hoch ist die Erstattung?
- Meist werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten erstattet, oft bis zu einer Höchstgrenze.
- Eine Selbstbeteiligung pro Person/Reise ist verbreitet (z. B. 20–50 €).
- Bei Jahres-Policen gilt ein Höchstbetrag pro Jahr.
Beispiel (schematisch)
Reise 1.500 €, Storno vier Wochen vor Abflug = 40 % = 600 €. Deckt die Police die Stornokosten, trägt die Versicherung bis zu 600 € (ggf. abzüglich Selbstbeteiligung).
Worauf beim Vergleich achten
- Pro-Reise- oder Jahrespolice?
- Ist Reiseabbruch enthalten?
- Deckungshöhe und Selbstbeteiligung
- Karenz-/Wartezeiten nach Abschluss
- ausgeschlossene Vorerkrankungen
- welche Nachweise verlangt werden (Attest, Rechnung)
Häufige Fehler
- zu spät abschließen
- Fristen bei Teilzahlungen übersehen
- kein ärztliches Attest besorgen
- Doppelversicherung über Kreditkarte und separate Police
FAQ
Zahlt sie bei Krankheit im Ausland? Der Reiserücktritt greift vor Reiseantritt; während der Reise greift die Auslandskrankenversicherung. Zahlt sie, wenn ich einfach nicht fliegen will? Nein, reine "Lust"-Entscheidungen sind nicht versichert. Zahlt sie bei Streik? Oft nur, wenn du selbst betroffen bist und eine Umbuchung unzumutbar ist – Bedingungen prüfen.
Hinweis: Diese Seite ist allgemeine Information und keine Beratung oder Einzelfall-Empfehlung. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
Quellen
- Produktbedingungen des jeweiligen Versicherers
- Verbraucherzentralen
Stand: Oktober 2026