Flug annulliert oder verspätet: Welche Rechte du nach EU-Recht hast

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 stärkt die Rechte von Fluggästen bei Annullierung, größerer Verspätung und Nichtbeförderung. Sie gilt für Flüge ab einem EU-Flughafen sowie für Flüge in die EU mit einer Airline aus der EU.

Grundrechte bei Annullierung

  • Wahlfreiheit: volle Erstattung des Ticketpreises (innerhalb von 7 Tagen) oder anderweitige Beförderung zum Endziel.
  • Betreuung: Mahlzeiten und Getränke je nach Wartezeit, ggf. Hotel und Transfer, zwei Anrufe/E-Mails.
  • Ausgleichszahlung, sofern kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt und nicht rechtzeitig informiert wurde.

Höhe der Ausgleichszahlung

  • 250 € – Flüge bis 1.500 km
  • 400 € – Flüge innerhalb der EU über 1.500 km sowie andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 € – Flüge über 3.500 km außerhalb der EU

Die Entfernung wird nach der Großkreis-Methode zum letzten Zielort berechnet.

Wann entfällt die Ausgleichszahlung?

  • bei außergewöhnlichen Umständen (z. B. bestimmte Wetterextreme, Sicherheits-/Flugsicherungsmaßnahmen, Streik von Flugsicherung oder Flughafen – je nach Einzelfall)
  • wenn du rechtzeitig informiert wurdest (Fristen abhängig vom Vorlauf und einem angebotenen Alternativflug)

Betreuung und Erstattung/Umbuchung bleiben auch bei außergewöhnlichen Umständen bestehen.

Fristen und Verjährung

  • Es gibt keine EU-weite Verjährungsfrist. In Deutschland wird meist die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) angewandt.
  • Beweise sichern: Bordkarte, Buchungsbestätigung, Annullierungsschreiben, Notizen.

Verspätung (nicht Annullierung)

Bei Ankunftsverspätung von drei oder mehr Stunden am Endziel kann eine Ausgleichszahlung bestehen – unter denselben Voraussetzungen wie bei Annullierung.

Nichtbeförderung (Überbuchung)

Bei unverschuldeter Nichtbeförderung: Wahl zwischen Erstattung/Umbuchung, Ausgleichszahlung und Betreuung.

Durchsetzung

  • direkt bei der Airline geltend machen (schriftlich, mit Frist)
  • oder einen Dienstleister für Fluggastrechte einschalten (Provision)
  • Beschwerdestelle des jeweiligen Landes (in Deutschland: Luftfahrt-Bundesamt)

FAQ

Bekomme ich Geld und Erstattung gleichzeitig? Ja, Ausgleichszahlung und Erstattung/Umbuchung sind unabhängig. Abflug- oder Ankunftszeit zählt? Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel (Türöffnung). Was ist ein außergewöhnlicher Umstand? Ein von der Airline nicht beherrschbares Ereignis; nicht jeder technische Defekt zählt.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Einzelfall.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004
  • Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
  • Luftfahrt-Bundesamt (Durchsetzungsstelle)

Stand: Oktober 2026

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Einzelfallberatung. Angaben ohne Gewähr. Haftungsausschluss

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