Schengen-Visum: Wo beantragen?
Zuständig ist der Staat, dessen Gebiet dein alleiniges oder Hauptreiseziel ist (Art. 5 Visakodex). Trage deine Aufenthalte ein – der Rechner bestimmt das zuständige Land für den Antrag.
| Aufenthalt (Schengen-Land) | Nächte | |
|---|---|---|
Nur relevant bei gleich langen Aufenthalten (Rückfallregel).
Hinweis: Dieser Rechner bestimmt nur den Staat. Bei welchem
Konsulat dieses Staates du beantragst, hängt von deinem Wohnsitz(-bezirk) ab
(Art. 6 Visakodex). Allgemeine Information, keine Rechts- oder Einzelfallberatung – verbindlich
ist die Auskunft der zuständigen Auslandsvertretung.
So funktioniert die Hauptreiseziel-Regel
- Ein einziges Schengen-Land → dieses Land.
- Mehrere Länder → das Land mit dem längsten Aufenthalt (Hauptziel).
- Gleich lange Aufenthalte → der Zweck der Reise entscheidet; lässt sich kein Hauptziel bestimmen, das Land der ersten Einreise.
Bewusst in einem „bequemeren" Land zu beantragen, obwohl es nicht das Hauptziel ist, gilt als visa shopping und kann zur Ablehnung führen.
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Quellen: Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex), Art. 5; Europäische Kommission („Applying for a Schengen visa"). Stand: Oktober 2026.