Schengen-Visum: Wo beantragen?

Zuständig ist der Staat, dessen Gebiet dein alleiniges oder Hauptreiseziel ist (Art. 5 Visakodex). Trage deine Aufenthalte ein – der Rechner bestimmt das zuständige Land für den Antrag.

Aufenthalt (Schengen-Land) Nächte
Nur relevant bei gleich langen Aufenthalten (Rückfallregel).
Hinweis: Dieser Rechner bestimmt nur den Staat. Bei welchem Konsulat dieses Staates du beantragst, hängt von deinem Wohnsitz(-bezirk) ab (Art. 6 Visakodex). Allgemeine Information, keine Rechts- oder Einzelfallberatung – verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Auslandsvertretung.

So funktioniert die Hauptreiseziel-Regel

Bewusst in einem „bequemeren" Land zu beantragen, obwohl es nicht das Hauptziel ist, gilt als visa shopping und kann zur Ablehnung führen.

Passende Ratgeber

Quellen: Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex), Art. 5; Europäische Kommission („Applying for a Schengen visa"). Stand: Oktober 2026.

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