Schengen-Visum: Bearbeitungszeit, VFS/BLS-Termin und richtiges Nachfragen

Nach der Antragstellung stellen sich fast alle dieselben Fragen: Wie lange dauert die Entscheidung? Und: Was darf das Visa-Center (VFS, BLS, TLScontact & Co.) berechnen – und was nicht? Hier die wichtigsten Fakten – ohne Einzelfallberatung.

Wie lange dauert die Entscheidung?

Rechtliche Grundlage ist der EU-Visakodex (Verordnung (EG) Nr. 810/2009), Artikel 23:

  • Regelfall: 15 Kalendertage ab dem Tag, an dem der Antrag zulässig eingereicht wurde (einschließlich Biometrie).
  • In Einzelfällen: bis zu 45 Kalendertage – etwa wenn der Antrag näher geprüft werden muss oder eine weitere Auslandsvertretung beteiligt ist.
  • Die Frist beginnt nicht mit dem Termin allein, sondern mit dem vollständigen, zulässigen Antrag.

Wichtig: Eine bestimmte Bearbeitungsreihenfolge kann man daraus nicht ableiten. Verzögerungen treten oft schubweise auf und hängen mit Rückfragen (Hotel, Einladung, Versicherung) oder hohem Aufkommen zusammen.

Visa-Center: Pflichtgebühr vs. freiwillige Extras

VFS Global, BLS und ähnliche sind Dienstleister; die Entscheidung trifft immer die Auslandsvertretung (Konsulat/Botschaft).

  • Visagebühr (Konsulat) und gegebenenfalls eine Servicegebühr des Centers fallen an.
  • Freiwillige Zusatzleistungen – z. B. Foto-Service, SMS-Benachrichtigung, Kurier-/Express-Versand, Premium-Lounge – sind optional. Du darfst sie am Schalter ablehnen; sie sind keine Voraussetzung für die Bearbeitung.
  • Quittung prüfen: ungefragt berechnete Extras lassen sich beim Center und gegebenenfalls bei der Verbraucherzentrale reklamieren.

Richtig nachfragen (Sachstandsanfrage)

Wenn die 15 Tage deutlich überschritten sind, hilft eine sachliche Nachfrage:

  1. An das Konsulat schreiben (nicht nur ans Visa-Center) – per E-Mail.
  2. Antrags-/Referenznummer, Auslandsvertretung, Abgabedatum und geplantes Reisedatum nennen.
  3. Höflich um Sachstand und – wenn die Reise naht – um eine konkrete Frist bitten.

Achtung: Reisepass zurückfordern = Antrag gilt als zurückgezogen. Danach beginnt das Verfahren von vorn. Fordere den Pass nicht ohne Not an, solange die Reise noch machbar ist.

Wartezeit überbrücken, ohne Verluste

  • Unterkünfte wo möglich mit kostenloser Storno buchen.
  • Flüge erst buchen, wenn die Entscheidung da ist – oder bei Visum-Fragen eher flexible/erstattbare Tickets wählen.
  • Den Antrag beim Konsulat des Hauptreiseziels stellen (Hauptzielort-Regel, Art. 5 Visakodex) – nicht bei einem „bequemeren" Land.

Häufige Fragen

Ich wechsle die Auslandsvertretung/das Land – geht es schneller? Nur wenn das neue Land tatsächlich dein Hauptziel ist. Sonst ist der Antrag formal unzulässig.

Bekomme ich bei Verspätung eine Entschädigung? Ein automatischer Ausgleich für eine überschrittene Bearbeitungszeit ist nicht vorgesehen. Prüfe im Einzelfall die Rechtsbehelf-Möglichkeiten – dafür ist rechtliche Beratung sinnvoll.

Hinweis: Diese Seite stellt keine Beratung und keine Einzelfall-Empfehlung dar. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Auslandsvertretung und die Rechtsbehelfsbelehrung in deinem Schreiben.

Passende Ratgeber

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex), insbesondere Artikel 23 (Entscheidung) und Artikel 5 (Hauptreiseziel)
  • Informationen der zuständigen Auslandsvertretungen und Visa-Center (VFS Global, BLS & Co.)

Angaben ohne Gewähr. Fristen und Verfahren immer aus den Merkblättern der zuständigen Auslandsvertretung prüfen.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Einzelfallberatung. Angaben ohne Gewähr. Haftungsausschluss

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