Ausbildung in Deutschland: Visum (§ 16a) – Voraussetzungen, Ablauf und Kosten

Ein längerer Aufenthalt in Deutschland (über 90 Tage) läuft über ein nationales Visum. Für eine berufliche Ausbildung ist das der § 16a AufenthG. Wer noch keinen Platz hat, kann mit dem Visum zur Ausbildungsplatzsuche (§ 17) erst einreisen und vor Ort suchen.

In der Praxis scheitert es selten am Willen und meist an denselben drei Dingen: fehlender Vertrag, zu wenig Deutsch, unklare Finanzierung. Der Rest ist Formsache – deshalb hier der Reihe nach.

Erst der Vertrag, dann das Visum

Für § 16a brauchst du einen Ausbildungsplatz bei einem anerkannten Betrieb und einen Ausbildungsvertrag, der bei der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) eingetragen wird. Ohne Vertrag gibt es kein §-16a-Visum. Dann bleibt der Weg über die Ausbildungsplatzsuche nach § 17 – befristet und mit Altersgrenze (aktuell bis 35 Jahre).

Was die Vertretung sehen will

Neben dem Vertrag zählt vor allem die Sprache. In der Praxis reicht meist B1, für viele Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich oder mit viel Berufsschulunterricht wird B2 verlangt oder empfohlen – welche Niveaus für welches Visum gelten, steht im Überblick zu Deutschkenntnissen fürs Visum. Dazu kommen ein Schulabschluss (je nach Beruf und Bundesland unterschiedlich), ein gesicherter Lebensunterhalt und eine Krankenversicherung. Reicht die Ausbildungsvergütung nicht, brauchst du einen Zusatznachweis wie Ersparnisse oder eine Verpflichtungserklärung.

Ein Beispiel: Für eine Pflegeausbildung ist B2 die Regel, in vielen Handwerksberufen genügt B1 – verbindlich ist aber immer die Checkliste deiner Auslandsvertretung.

Was es real kostet

Die Ausbildungsvergütung liegt je nach Beruf und Jahr grob zwischen 700 und 1.300 Euro brutto und steigt über die Ausbildungszeit. Sie deckt die Lebenshaltung nicht immer allein; Miete, Versicherung und Nebenkosten trägst du selbst.

Vorsicht bei kostenpflichtigen Vermittlern: Die Ausbildungsplatzsuche ist grundsätzlich auch ohne Vermittler möglich – direkt über Betriebe, Kammern und Praktika. Prüfe Vertrag, Kosten und Versprechen vor jeder Zahlung. (Faktische Einordnung, keine Empfehlung.)

Der Ablauf

  1. Ausbildungsplatz finden und Ausbildungsvertrag schließen.
  2. Vertrag bei der Kammer eintragen lassen.
  3. Termin bei der Auslandsvertretung (oft über VFS/BLS) und nationales Visum beantragen.
  4. Einreise, Krankenversicherung und Anmeldung erledigen.
  5. Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen und später verlängern.
  6. Nach dem Abschluss gibt es einen begrenzten Zeitraum zur Arbeitsplatzsuche.

Woran es am häufigsten scheitert: Sprachlevel ohne Nachweis, unklare Finanzierung, ein nicht anerkannter Betrieb oder Unterlagen, die sich widersprechen. Ein stimmiges Bild aus Vertrag, Zeugnis, Finanzierung und Sprache wiegt mehr als ein einzelnes schönes Dokument.

Quellen

  • AufenthG § 16a (Berufsausbildung) und § 17 (Ausbildungs-/Studienplatzsuche)
  • make-it-in-germany.de – „Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung" (offizielles Portal der Bundesregierung)
  • Auswärtiges Amt – „Studium, Schulbesuch, Sprachkurs und Ausbildung" (Leistungen der Auslandsvertretungen)
  • IHK-Merkblatt zu § 16a AufenthG (Voraussetzungen auf Arbeitgeberseite)

Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Einzelfallberatung. Voraussetzungen, Gebühren, Vergütungen und Fristen können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Auslandsvertretung und Ausländerbehörde. Angaben ohne Gewähr, Stand: 15.10.2026.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Einzelfallberatung. Angaben ohne Gewähr. Haftungsausschluss

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