Schengen-Visum: Foto-Anforderungen – welches Passfoto akzeptiert wird

Ein Visumfoto ist Pflichtbestandteil jedes Schengen-Antrags. Es muss nicht schön sein, sondern normgerecht. Ein nicht passendes Foto ist einer der häufigsten Gründe für eine Nachreichung oder eine verzögerte Bearbeitung.

Was das Foto erfüllen muss

Die Standardvorgaben (nach ICAO Doc 9303, von den Schengen-Staaten übernommen):

  • Format 35 × 45 mm (Hochformat).
  • Gesichtsgröße 70–80 % der Bildhöhe; Kopfhöhe ca. 32–36 mm (Kinn bis Scheitel sichtbar).
  • Einfarbig heller Hintergrund (weiß/hellgrau), ohne Muster und ohne Schatten.
  • Aktuelle Aufnahme – in der Regel nicht älter als 6 Monate.
  • Frontal, Gesicht vollständig sichtbar, neutraler Ausdruck, Mund geschlossen, Augen offen und sichtbar.
  • Scharf und korrekt belichtet, keine Schatten im Gesicht/Hintergrund, kein Rotlicht/Reflexe.
  • Keine Filter und keine Bearbeitung (nicht weichzeichnen, Hintergrund nicht retuschieren).
  • Üblich sind zwei identische Abzüge.

Einzelne Vertretungen können in Details abweichen. Prüfe immer die Checkliste des zuständigen Konsulats – sie ist maßgeblich.

Häufige Fehler (die zu Nachforderungen führen)

  • Zu dunkel oder zu hell – das Foto wirkt „schattig" oder ausgewaschen.
  • Kopf zu klein/zu groß (Gesicht nicht 70–80 %).
  • Schatten hinter dem Kopf oder im Gesicht.
  • Altes Foto (älter als 6 Monate) oder ein deutlich anderes Aussehen.
  • Brillenreflexe, Augen nicht klar erkennbar.
  • Kopfbedeckung, die Stirn- oder Kinnlinie verdeckt.
  • Gefilterte/Selfie-Fotos oder nachbearbeitete Hintergründe.
  • Gegenstände/Muster im Hintergrund.

Brille, Kopfbedeckung, Kleidung

  • Brille: möglichst ohne. Wenn getragen, dann ohne Reflexe und mit klar sichtbaren Augen. Sonnen-/getönte Gläser gehen nicht.
  • Kopfbedeckung aus religiösen Gründen: erlaubt, solange das Gesicht von Kinn bis Stirn vollständig sichtbar ist und keine Schatten entstehen.
  • Keine Uniform; religiöse Kleidung ist in Ordnung.

Foto machen lassen – worauf achten

  • Fotograf/in oder Automat mit dem Hinweis „biometrisches Passfoto, 35 × 45 mm".
  • Nicht selbst am Handy. Bei digitalen Fotos auf hohe Auflösung achten (ca. 35 × 45 mm bei 300 dpi ≈ 413 × 531 Pixel) und nicht nachbearbeiten.
  • Viele Visazentren fertigen das Foto vor Ort gegen Gebühr an – praktisch, weil sie die Vorgaben kennen.
  • Keine Klammern, Löcher oder Beschriftungen auf dem Foto; nicht aufkleben.

Was passiert bei einem ungenügenden Foto

  • Das Visazentrum kann die Datei zurückweisen oder ein neues Foto verlangen (kostenpflichtig).
  • Bei schon eingereichter Datei gibt es eine Nachforderung – das kostet Zeit.
  • Ein Foto, das die Identität nicht zweifelsfrei zeigt, kann die Glaubhaftigkeit der Unterlagen berühren (Ablehnungsgrund 11 „Zweifel an der Echtheit/Verlässlichkeit").
  • Ein technisches Foto allein ist selten ein Ablehnungsgrund, wenn der Rest stimmt – es verzögert aber und lässt sich leicht vermeiden.

Kurz-Check vor dem Termin

  • 35 × 45 mm, Gesicht 70–80 %, Kopf 32–36 mm.
  • Aktuell (< 6 Monate), unverändert, kein Filter.
  • Heller, schattenfreier Hintergrund.
  • Brille ohne Reflexe (oder weglassen).
  • Zwei Abzüge, sauber, unbeschriftet.
  • Checkliste des Konsulats geprüft.

Hinweis: Diese Seite ist allgemeine Information, keine Rechts- oder Einzelfallberatung. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Behörde. Angaben ohne Gewähr, Stand: 12.10.2026.

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Quellen

<!-- REDAKTIONSNOTIZ (nicht veröffentlichen):

  • NEUER ENTWURF – Signale SE/travel 204639 ("Schengen visa pic darker than normal") und 204675 ("white line on b2 visa pic"), Stand 12.10.2026. Bislang KEIN Live-Artikel dazu.
  • Ziel: SE-Antworten mit Eigenlink möglich (Antwort ohne Link muss bestehen).
  • Kein Duplikat: grenzt sich vom Cover-Letter-/Konsulats-Artikel ab (dort Dokumente, hier Foto).
  • Nach Veröffentlichung: Rückverlinkung aus "Wo beantragen?" und "Anschreiben". -->

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Einzelfallberatung. Angaben ohne Gewähr. Haftungsausschluss

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